IGP- Was ist das überhaupt?

Man versteht darunter die Ausbildung von Gebrauchshunden nach der internationalen Prüfungsordnung der FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE kurz FCI. Von der FCI wurde im Januar 2012 der Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI herausgegeben

IGP Gebrauchshundeprüfung

Früher „Schutzhundsport“ genannt, ist es einer der ältesten Zweige der Hundeausbildung. In den Sparten Fährte, Unterordnung und Schutzdienst wird die Gebrauchseigenschaften des Hundes gefordert und gefördert. In jeder der drei Sparten Fährte, Unterordnung und Schutzdienst muss der Hund zum Bestehen der Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Außerdem gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: IGP I, II und III, wobei die Anforderungen stetig gesteigert werden.

Sparten des Gebrauchshundesport

Fährte

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker, Wiese oder Wald) durch den Einsatz seines Geruchsinnes der Bodenverletzungen folgen und die ausgelegten Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (IGP I-III, FH 1,FH 2 und IGP-FH). Die Fährtenhundprüfung (FH 1, FH 2 und IGP-FH) sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Voraussetzung ist natürlich auch hier die bestandene Begleithundeprüfung.

Es macht besonders viel Spaß, wenn man beobachten kann, mit wie viel Eifer und Konzentration sich auch schon sehr junge Hunde dieser Aufgabe stellen. Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den Vielseitigkeitssport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren. Zertretene Gräser und Kleinstlebewesen strömen Gerüche aus (Bodenverletzungen), die der Hund mit seiner feinen Nase aufnehmen und von dem andersgearteten Duft der Umgebung unterscheiden kann. Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den Hund: Zuerst legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab der IGP II wird dies von einer fremden Person getan. Daneben wird die Zeit zwischen Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert und die Zahl der Richtungsänderungen und „verlorenen“ Gegenständen erhöht. 

Unterordnung

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der IGP-Stufe I bis zur IGP-Stufe III immer anspruchsvoller.

Zu einer Vielseitigkeitsprüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle des Hundeführers auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundeführer und Hund.

Im Training wird vom Hundeführer hoher körperlicher Einsatz verlangt, denn was in der Perfektion so ruhig und leicht erscheint, erfordert im Übungsstadium außerordentliche Konzentration, Fleiß und Geduld. 

Nur wenn alle seine Sinne gefordert sind, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg – die korrekte und spielerisch einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unsere Vierbeiner. Einem gut ausgebildeten Hund und seinem Hundeführer beim Zeigen der Übungen wie zum Beispiel der Freifolge, Abrufen, sich auf einmaliges Hörzeichen Hinlegen, Bringen eines Gegenstandes, Überwinden von Hürde und Schrägwand und was die Prüfungsordnung sonst noch alles verlangt, zu beobachten ist ein tolles Ereignis welches sich auf zahlreichen Wettkämpfen im Jahr zu bestaunen lässt.

Schutzdienst

Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Trieb des Hundes genutzt und gezielt kanalisiert. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingungen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Das Kämpfen um die Beute mit dem Helfer weckt keine Aggressionen, häufig werden gerade hier Aggressionen abgebaut. Schutzdienst unter fachlicher Anleitung kann das Sozialverhalten unserer Hunde fördern. 

Ganz entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind die Bedingungen dafür, dass der Hund im Schutzdienst mit dem unabdingbaren Gehorsam eine gute Leistung zeigen kann. Ein Hund, der nicht in der Hand des Hundeführers steht und dessen Anweisungen keine Folge leistet, kann die IGP-Prüfung nicht erfolgreich bestehen. Für die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes ist in dieser Sparte die tierartgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer, Übungsleiter und Schutzdiensthelfer ausschlaggebend. Viel Geduld und Fleiß muss investiert werden, bis der Hund die in der Prüfungsordnung geforderten Übungen zuverlässig ausführt.

Trainingsausschnitte

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